Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen
im Auftrag der Agentur für Arbeit

Das Ziel der berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme nach §61 und §61a SGB III ist der Übergang in eine Ausbildung oder Arbeit.
Zum Kennenlernen verschiedener Berufe werden in der bbwe unterschiedliche Berufsfelder angeboten. Neben der Fachpraxis haben die Jugendlichen Fachkundeunterricht, allgemeinbildenden Unterricht, Bewerbungstraining und betriebliche Praktika in unterschiedlichen Berufen.
Im Rahmen der Maßnahme kann auch der Hauptschulabschluss nach Klasse 9 nachgeholt werden.
In der bbwe angebotene Berufsfelder sind:
- Gesundheit und Soziales
- Kosmetik und Körperpflege
- Hotel/Gaststätten/Hauswirtschaft/Ernährung
- Lager und Handel
- Farbe und Raumgestaltung
- Holz
- Metall

Die Dauer der Maßnahme ist individuell unterschiedlich, in der Regel bis zu 10 Monate.
Die Maßnahme beginnt jeweils im September eine Jahres. Ein Nachrücken von Jugendlichen ist jederzeit möglich.
Die berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen finden in den Räumlichkeiten und Werkstätten der bbwe an unterschiedlichen Standorten statt.
Downloads:
bbwe Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen
(134 kB)
Informationsflyer: Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB) – Das Ziel der berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme nach §61 und §61a SGB III ist der Übergang in eine Ausbildung oder Arbeit.

