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Geprüfte Qualität

Um unseren hohen Qualitätsansprüchen sowie denen unserer Kunden dauerhaft gerecht zu werden, haben wir einen aktiven Prozess der kontinuierlichen Qualitätsentwicklung etabliert. Die bbwe gGmbH ist gemäß § 178 SGB III als Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung zugelassen und nach AZAV zertifiziert.

Trägerzulassung nach AZAV

In Verbindung mit dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt regelt die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung – Arbeitsförderung – AZAV seit dem 01.04.2012 die Zulassung von Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung.

Ziel des Gesetzgebers ist, erstens mit dem Zulassungsverfahren die Qualität von Arbeitsmarktdienstleistungen zu erhöhen, zweitens die Effizienz des arbeitsmarktpolitischen Fördersystems zu verbessern sowie drittens eine Transparenz und Vergleichbarkeit unter den Arbeitsmarktdienstleistern herzustellen.
    

Mehr Informationen über die Zertifizierung finden Sie unter www.certqua.de