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Eignungsfeststellung in der Gastronomie
Eignungsfeststellung in der Gastronomie mit individuellem Eintritt

Ziel der Maßnahme ist die individuelle Überprüfung der Eignung zur Arbeitsaufnahme im Gastronomiebereich. Die Maßnahme verfolgt demnach die folgenden Zielsetzungen:
•    Heranführung an eine Erwerbstätigkeit in der Gastronomie
•    Feststellung der Eignung für die Gastronomie
•    Feststellung von Vermittlungshemmnissen
•    Minimierung/Vermeidung von Abrüchen
•    Sicherung des Integrationserfolgs.

Inhalte

•    Erhebung der persönlichen und berufsrelevanten Daten
•    Information über Art und Verlauf der angestrebten Bildungsmaßnahme
•    Information über Anforderungen der angestrebten Berufstätigkeit (inkl. Feststellung /Abklärung ggf. vorhandener Vermittlungshemmnisse)
•    Ermittlung beruflicher und sprachlicher verwertbarer Kenntnisse und Fertigkeiten sowie Eig-nung und Neigung für Tätigkeiten in der Gastronomie im Bereich Küche und Service
•    Feststellung der Eignung und Neigung (u. a. psychische und physische Belastbarkeit, Team-fähigkeit, kognitive Fähigkeiten, zeitliche Flexibilität); Berufserfahrung und Erwartungen an den künftigen Arbeitsplatz
•    Einbeziehung des häuslichen/familiären Umfelds durch Ermittlung von Informationen über gesundheitliche Einschränkungen, finanzielle Situation, betreuungsbedürftige Kinder oder pflegebedürftige Haushaltsangehörige
•    Stärken- und Schwächenanalyse (inkl. Sozialkompetenz)
•    Prüfung der Aktualität/Anerkennung etwaiger Zertifizierungen und Qualifikationen; ggf. wird die Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen unterstützt
•    Objektivierung der Selbsteinschätzung: Abgleich von Anforderungs- und Teilnehmerprofil
•    Planung des weiteren Qualifizierungs- und Eingliederungsverlaufs.

Zielgruppe

Das Angebot kann von unterschiedlichen Leistungsempfängern genutzt werden. Schwerpunkt sind Arbeitslose- oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen aus den Rechtskreisen des SGB II und SGB III. Die Zuweisung erfolgt über das jeweilige Jobcenter.

Für das Angbeot benötigen Sie den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) vom Jobcenter. Der AVGS ist ein Angebot für die berufliche (Wieder-) Eingliederung  nach § 45 SGB III.
Gerade, wenn Sie beispielsweise arbeitssuchend oder arbeitslos sind, könnte der AVGS für Sie der richtige Weg in die Wiedereingliederung in das Arbeitsleben sein.

Dauer und Umfang

Die Einzelmaßnahme beinhaltet 16 UE (10 UE berufsfachliche Inhalte, 6 UE allgemeine Inhalte) in-nerhalb von 2 Wochen. Die Termine hierzu können individuell vereinbart werden.

Ort

Das Angebot findet an unserem Standort in der Bülowstr. 104 -110 in 45479 Mülheim an der Ruhr statt

Ansprechpartner:in
Auftraggeber:in
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